Die einstweilige Verfügung beinhaltet selbstverständlich, dass alle Vorwürfe an den Haaren herbei gezogen sind und nicht den Tatsachen entsprechen. An dieser Stelle verweise ich auf die homepage: www.liquikon.de. Dort sind unter Veröffentlichungen mehrere Fernsehberichte von z.B. PlusMinus und Frontal 21 eingestellt, die unmissverständlich Beispiele zu der geschilderten Geschäftspraxis einiger Sparkassen/Banken liefern. Ist irgendwie merkwürdig, dass solche Dinge vorkommen aber die Veröffentlichung so vehement durch teilweise mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbaren Methoden unterbunden werden. Man muss als Verbraucher eben hin und wieder versuchen einen Einblick hinter die Kulissen zu erlangen. Ein geplantes Interview mit meiner Person von einer Zeitung wird wahrscheinlich auch durch eine weitere einstweilige Verfügung unterbunden werden, damit die Bürgerinnen und Bürger bloß nicht aufgeklärt wird.
Bitte beachten Sie den Zeitablauf der Beantragung (16:27 Uhr) und der Zustellung (19:22 Uhr) auf den Gerichts Beschluss, man könnte der Meinung sein ...????????? der Antragsstellerin..... Bild Dir Deine Meinung!
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