Vorsätzlich machen viele Sparkassen/Banken falsche Aussagen und begehen Pflichtverletzungen. Durch Abrechnungsmanipulation in der Kontenführung ihrer Kunden. Dadurch bereichern Sie sich zum Schaden und Nachteil der Kontoinhaber und treiben diese wissentlich in den wirtschaftlichen Ruin!
§1 der Sparkassen- AGB:
"Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgeführt werden. "
Aber nicht bei vielen Sparkassen/Banken. Diese gehen hin und schreiben die Lastschriften mit sieben Tagen Verspätung wieder dem Konto gut, also eine Rücklastschrift. W A R U M ?
Wo ist das Geld in den sieben Tagen geblieben?
Dann bekommt der Sparkassen Kunde Post, worin ihm mitgeteilt wird, dass sein Konto keine Deckung hatte, um die Lastschriften einzulösen.
Bitte sehen Sie sich die Kontoauszüge noch einmal genau an, und fragen Sie sich selbst, wo keine Deckung vorhanden sein sollte um die Rechnungen zu begleichen!
Diese unwahren Behauptungen durch Sparkassen/Banken haben das Ziel sich selbst zu bereichern und das auf Kosten des Kunden, der dann mit Besorgnis bei seinen Geschäftspartnern/Lieferanten als zahlungsunfähig hingestellt wird. Der Kunde wird dadurch in die Schuldenfalle getrieben!
- Bemerkung des Gutachters H. P. Eibl
Da dies in Zeiten „knappen Geldes erfolgte“ ist anzunehmen, dass sich die Sparkasse nicht mehr am Geldmarkt, sondern bei ihren Kunden aus deren Konten refinanzierte.
Im Klartext heisst dies nichts anderes, als dass eine Vielzahl von Sparkassen/Banken im Interbankingverkehr, also von anderen Banken, kein Geld mehr bekommen konnten und sich so an ihren Kundenkonten bedienten. Natürlich auf Kosten und Schaden der Kunden. Diese durften auch noch den Rückbuchungsschaden der Geschäftspartner zahlen!
Durch diese unerlaubten Handlungen sowie Verstöße gegen gesetzliche und vertragliche Vorschriften finanzieren sich, eine Vielzahl von Sparkassen/Banken auf Kosten der Kontoinhaber und treiben diese wissentlich in den Ruin!
Beschwert sich der Kontoinhaber über die fehlerhaften Abrechnungen und eigenmächtigen Eingriffe in seinen Konten und Darlehen und fordert eine korrekte Abrechnung, so haben die Sparkassen/Banken auch hierfür eine Lösung. Wenn der Kontoinhaber der Meinung ist, er bekäme eine korrekte Abrechnung und das fehlerhaft einbehaltene Geld zurück, befindet er sich im Irrtum.
Denn was fällt dem Kontoinhaber ein, die Abrechnungen der Sparkassen/Banken zu kontrollieren?!
Solche Kunden können Sparkassen/Banken nicht gebrauchen und Sie werden kurzerhand entsorgt!
Und das läuft folgendermaßen ab. Zuerst wird über das Guthaben des Kunden verfügt, in dem man im Namen des Kunden Überweisungen nach den Vorstellungen der Geldhäuser tätigt, natürlich ohne Einverständnis des Kontoinhabers. Hierdurch kann dann das Geld seinen Bestimmungsort nicht mehr erreichen. Also werden die Rechnungen des Kunden und die Darlehenzinsen nicht mehr beglichen. Anschließend brauchen diese Sparkassen/Banken nur noch die Darlehen/Konten zu kündigen.
Beweis: Die unten auf den Kontoauszügen aufgeführten Überweisungen (rotmarkierte Überweisungsaufträge) wurden eigenmächtig von der Sparkasse ohne Einverständnis des Kontoinhabers, jedoch in seinem Namen durchgeführt.
Bei Bestreiten könnte ja die Sparkasse die Überweisungsbelege mit Unterschrift des Kunden vorlegen. Tut Sie aber nicht, weil Sie es nicht kann!
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Als nächsten Schritt wird die Sparkasse die ihr im Vertrauen überreichten Sicherheiten/Bürgschaften, denen sich der Kunde ja der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen hatte verwerten und alle Konten, die der Kunde hat, pfänden. Auch Ihr Lohn/Gehalt und andere Einkünfte.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Kunde keine Möglichkeit mehr hat, sich mit Hilfe eines Anwalts zur Wehr zu setzen.
Ist dieses erreicht und kann der Kunde sich nicht mehr wehren, leiten die Sparkassen/Banken die Zwangsversteigerung des Grundstücks in die Wege und schon wird Ihr Haus versteigert!
Durch diese unerlaubten Handlungen sowie Verstöße gegen gesetzliche und vertragliche Vorschriften finanzieren sich die Sparkassen/Banken auf Kosten der Kontoinhaber und treiben diese in die Schuldenfalle und somit in den Ruin!
- §1 der Sparkassen- AGB/(ggf. anderer Banken)
- Buch- und Wertstellungsfehler
- nicht mit den Bekanntgaben übereinstimmende Zinssätze
- Nichtanpassung an die Marktzinsentwicklung
- Veruntreuung von Geldern
- Verrechnung von nicht vereinbarten Kredit-(Umsatz) Provisionen
- Abrechnung überhöhter Zinsen im Kontokorrent
- überhöhte Kontoführungsentgelte
- verspätete und nicht korrekte Valutierung von Existenzgründungs Darlehen
- nicht ordnungsgemäße Valutierung genehmigter Darlehen
- Belastungsbuchungen für Darlehen in bereits überzogene KK
- Berechnung überhöhte Zinsbeträge im Darlehen
- weitere nicht offensichtliche Manipulationen zu Lasten des Kunden
So könnten Rechtspfleger dazu gebracht werden, im Sinne einer Sparkasse zu Handeln "Veröffentlichungen- Rechtspfleger..."!
Siehe "Veröffentlichungen- Maulkorb für den Staatsanwalt"
- Lassen Sie sich das nicht länger gefallen!
- Holen Sie sich Ihr schwerverdientes Geld zurück!
- Melden Sie sich bei uns, Sie stehen nicht alleine da, wir helfen Ihnen!